Übungsleiterpauschale: Ein umfassender Leitfaden

Steuerliche Vorteile für Ehrenamtliche: So profitieren Vereine und Übungsleiter von der Übungsleiterpauschale. Voraussetzungen, Tipps und Infos.


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Alles, was Vereine über die Übungsleiterpauschale wissen müssen

Die Übungsleiterpauschale ist eine der wichtigsten steuerlichen Begünstigungen für Vereine in Deutschland. Besonders in Organisationen, die digitale Unterstützung durch software für vereine nutzen, wie etwa bei der Mitgliederverwaltung, spielt die Pauschale eine zentrale Rolle. Sie unterstützt ehrenamtlich Tätige, die in ihrer Freizeit anderen helfen, fördern und unterstützen – sei es im Sport, in der Kultur oder in der Bildung. Auch für die Planung von Aktivitäten, wie beispielsweise einem trainingsplan, bietet die Übungsleiterpauschale finanzielle Vorteile. Doch was genau steckt hinter dieser Regelung, und wie können Vereine sowie Übungsleiter davon profitieren? In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Details rund um die Übungsleiterpauschale.




Was ist die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerfreier Freibetrag, den ehrenamtlich Tätige jährlich geltend machen können. Sie bietet Vereinen, die mit einer zentralen Plattform oder einer app arbeiten, zusätzliche Flexibilität bei der Verwaltung von mitgliedsbeiträgen. Der Freibetrag wurde ins Leben gerufen, um die ehrenamtliche Arbeit in Vereinen finanziell attraktiver zu machen.

Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag 3.000 Euro pro Jahr (Stand 2024). Das bedeutet, dass Übungsleiter und andere berechtigte Personen diese Summe steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.




Wer hat Anspruch auf die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale kann von Personen in Anspruch genommen werden, die in einem gemeinnützigen Verein oder einer ähnlichen Organisation tätig sind. Typische Beispiele sind:

  • Sporttrainer und Übungsleiter in Sportvereinen.
  • Chorleiter, Dirigenten und andere künstlerische Leiter.
  • Nachhilfelehrer oder Betreuer in Bildungsprogrammen.
  • Personen, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren.

Wichtig: Die Tätigkeit muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein und darf nicht ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.




Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Um die Übungsleiterpauschale steuerfrei zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Ehrenamtliche Tätigkeit: Die Arbeit muss nebenberuflich erfolgen und darf nicht die Hauptbeschäftigung der Person sein.
  2. Maximaler Freibetrag: Bis zu 3.000 Euro jährlich bleiben steuerfrei. Überschreitungen müssen versteuert werden.
  3. Gemeinnützigkeit: Der Verein oder die Organisation muss als gemeinnützig anerkannt sein.
  4. Direkte Förderung: Die Tätigkeit muss darauf abzielen, Menschen zu fördern – etwa durch Sport, Bildung oder Kultur.




Vorteile für Vereine und Übungsleiter

Die Übungsleiterpauschale bietet Vorteile für beide Seiten:

  • Für Übungsleiter: Steuerfreie Zusatzeinkommen, das die Motivation für ehrenamtliche Tätigkeiten steigert.
  • Für Vereine: Eine Möglichkeit, ehrenamtliche Helfer finanziell zu unterstützen, ohne zusätzliche Sozialabgaben leisten zu müssen.

Vereine profitieren zudem davon, dass sie ihre Übungsleiter finanziell entlasten können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.




Wie wird die Übungsleiterpauschale beantragt?

Für die steuerfreie Auszahlung der Pauschale müssen Vereine einige Schritte beachten:

  1. Vertragliche Regelung: Es empfiehlt sich, einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Verein und dem Übungsleiter aufzusetzen.
  2. Dokumentation: Die geleistete Arbeit und die Zahlungen sollten klar dokumentiert werden.
  3. Auszahlung: Der Betrag kann monatlich, quartalsweise oder als Einmalzahlung geleistet werden – solange der Jahresbetrag von 3.000 Euro nicht überschritten wird.

Übungsleiter selbst können den Freibetrag in ihrer Steuererklärung angeben, wenn der Verein dies nicht bereits berücksichtigt hat.




Häufige Fragen zur Übungsleiterpauschale

1. Gilt die Pauschale auch für hauptberufliche Trainer? Nein, sie ist ausschließlich für nebenberufliche Tätigkeiten gedacht.

2. Was passiert, wenn die 3.000 Euro überschritten werden? Beträge über der Freibetragsgrenze müssen versteuert werden.

3. Können mehrere Tätigkeiten kombiniert werden? Ja, solange der Gesamtbetrag aller Tätigkeiten 3.000 Euro nicht überschreitet.


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Fazit: Eine wertvolle Unterstützung für Vereine

Die Übungsleiterpauschale ist ein wichtiger Bestandteil der Förderung von Ehrenamt und Gemeinnützigkeit in Deutschland. Sie schafft finanzielle Anreize für ehrenamtliche Helfer und entlastet gleichzeitig Vereine.


Wenn dein Verein von dieser Regelung profitieren möchte, ist es wichtig, die Voraussetzungen genau zu kennen und alle Vorgaben sorgfältig zu dokumentieren. So könnt ihr das Beste aus der Übungsleiterpauschale herausholen und euren Helfern die Anerkennung geben, die sie verdienen.


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